Wenn Sie nur eines lesen

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Perücke?
Bei einer ärztlichen Verordnung beteiligen sich die gesetzlichen Kassen. Wir rechnen direkt mit ihnen ab.
Lesezeit etwa 1 Minute
Rezept, Kasse, Zuzahlung und was am Ende für Sie bleibt.
Zu diesem Wort ist keine Frage dabei. Rufen Sie einfach an:06204 2121. Am Telefon beantworten wir auch, was hier nicht steht.
Wenn Sie nur eines lesen

Bei einer ärztlichen Verordnung beteiligen sich die gesetzlichen Kassen. Wir rechnen direkt mit ihnen ab.
Lesezeit etwa 1 Minute

Das Rezept stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt aus, meist die Onkologie, eine Hautarztpraxis oder die Hausarztpraxis.

Auf das Rezept gehören die Diagnose, die Bezeichnung Perücke oder Haarersatz sowie Datum, Stempel und Unterschrift der Praxis.

Ein Rezept für Haarersatz gilt nur begrenzt, üblich sind rund vier Wochen ab dem Ausstellungsdatum.

Die Kasse zahlt einen Festbetrag, seine Höhe hängt von Ihrer Kasse, der Diagnose und der Art der Versorgung ab.

Für Erwachsene gilt die gesetzliche Zuzahlung von höchstens 10 Euro, unter 18 Jahren entfällt sie.

Liegt Ihr Wunschmodell über dem Festbetrag, zahlen Sie die Differenz selbst, die Summe erfahren Sie vor der Bestellung.

Wir erstellen den Kostenvoranschlag, reichen ihn mit Ihrem Rezept ein und rechnen nach der Zusage direkt mit Ihrer Kasse ab.

Die Kasse muss innerhalb einer gesetzlichen Frist entscheiden, in der Regel drei Wochen, mit Medizinischem Dienst fünf.

Sie können innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen, oft fehlt nur eine Angabe oder eine Begründung.

Nach Ablauf der vorgesehenen Versorgungsdauer ist mit einem neuen Rezept eine neue Perücke möglich.

Es gibt eine jährliche Belastungsgrenze, ist sie erreicht, stellt Ihre Kasse auf Antrag eine Befreiung aus.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte reichen die Rechnung selbst ein, die Erstattung richtet sich nach Tarif und Beihilfevorschrift.

Rufen Sie an