Diese Antwort wartet auf die fachliche Freigabe des Studios.
Wie bei jedem Hilfsmittel fällt eine gesetzliche Zuzahlung an. Für Erwachsene liegt sie bei höchstens 10 Euro. Diese Summe ist gesetzlich festgelegt, kein Studio kann sie erlassen.
Unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung.
Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, bringen Sie den Befreiungsausweis Ihrer Kasse mit. Dann rechnen wir ohne Zuzahlung ab.



