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Ja. Für Zuzahlungen gilt eine jährliche Belastungsgrenze. Sie richtet sich nach Ihren Bruttoeinnahmen. Wer schwerwiegend chronisch krank ist, erreicht sie früher.
Sammeln Sie deshalb alle Quittungen über Zuzahlungen, auch für Medikamente und Fahrten. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Kasse.
Haben Sie den Befreiungsausweis schon, bringen Sie ihn zum Termin mit. Unter 18 Jahren fällt ohnehin keine Zuzahlung an.


