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Taufertshöfer Zweithaarstudio

Es gibt eine jährliche Belastungsgrenze, ist sie erreicht, stellt Ihre Kasse auf Antrag eine Befreiung aus.

Frage 12 von 13

Lesezeit etwa 1 Minute

Leinenvorhang im Sonnenlicht, davor eine Kanne mit grünen Zweigen

Kosten und Krankenkasse

Diese Antwort wartet auf die fachliche Freigabe des Studios.

Ja. Für Zuzahlungen gilt eine jährliche Belastungsgrenze. Sie richtet sich nach Ihren Bruttoeinnahmen. Wer schwerwiegend chronisch krank ist, erreicht sie früher.

Sammeln Sie deshalb alle Quittungen über Zuzahlungen, auch für Medikamente und Fahrten. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Kasse.

Haben Sie den Befreiungsausweis schon, bringen Sie ihn zum Termin mit. Unter 18 Jahren fällt ohnehin keine Zuzahlung an.

Frau mit weißem kurzem Haar blickt von hinten aufs Meer

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