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Der Weg ist derselbe: ärztliche Verordnung, Kostenvoranschlag, Zusage der Kasse. Das gilt auch bei Antihormontherapie, erblichem oder kreisrundem Haarausfall.
Unterschiedlich ist die Einstufung. Bei dauerhaftem Haarausfall rechnet die Kasse mit einer längeren Tragedauer und oft mit einem anderen Betrag als bei einer vorübergehenden Versorgung.
Was für Ihre Diagnose und Ihre Kasse gilt, rechnen wir Ihnen im ersten Termin konkret aus.




