Zum Inhalt
Taufertshöfer Zweithaarstudio

Bei einer ärztlichen Verordnung beteiligen sich die gesetzlichen Kassen. Wir rechnen direkt mit ihnen ab.

Frage 1 von 13

Lesezeit etwa 1 Minute

Zwei Hände halten einander, warmes Licht

Kosten und Krankenkasse

Diese Antwort wartet auf die fachliche Freigabe des Studios.

Bei Haarausfall durch eine Chemotherapie oder andere medizinische Ursachen beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten für eine Perücke. Voraussetzung ist ein ärztliches Rezept von Ihrem Hausarzt, Ihrer Dermatologin oder Ihrem Onkologen.

Wie hoch der Anteil ist, hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Wir sehen uns Ihre Kasse beim ersten Termin gemeinsam an und sagen Ihnen vorher, womit Sie rechnen müssen.

Die Abrechnung übernehmen wir für Sie. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen und sich nicht um den Papierkram kümmern.

Frau mit weißem kurzem Haar blickt von hinten aufs Meer

Ihre Frage war nicht dabei?

Rufen Sie einfach an.

Telefon
06204 2121
Zeiten
Di bis Sa
Adresse
Lampertheimer Str. 10, 68519 Viernheim
Anrufen