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Ihre Kasse muss innerhalb einer gesetzlichen Frist entscheiden, in der Regel drei Wochen, mit Einschaltung des Medizinischen Dienstes fünf. Nach unserer Erfahrung geht es oft schneller.
Wenn Ihre Behandlung kurz bevorsteht, sagen Sie uns das. Wir weisen im Kostenvoranschlag auf die Dringlichkeit hin.
Entscheidet die Kasse nicht innerhalb der Frist, kann der Antrag als genehmigt gelten. Rufen Sie uns in dem Fall an, 06204 2121.




