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Taufertshöfer Zweithaarstudio
Termin
nur telefonisch
Telefon
06204 2121
Ort
Lampertheimer Str. 10, Viernheim
Zeiten
Di bis Sa
Zwei Hände halten einander, warmes Licht

Wir kümmern uns um Ihre Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse für Sie.

Bei Haarausfall durch Chemotherapie oder medizinische Ursachen übernehmen viele gesetzliche Krankenkassen einen Teil der Kosten für eine Perücke. Voraussetzung dafür ist ein ärztliches Rezept von Ihrem Hausarzt, Dermatologen oder Onkologen.

Wie hoch der Anteil ist, hängt von Ihrer Krankenkasse ab und vom Modell, für das Sie sich entscheiden. Wir sehen uns Ihre Kasse beim ersten Termin gemeinsam an und sagen Ihnen den Betrag, bevor etwas bestellt wird.

Als zertifiziertes Zweithaarstudio sind wir berechtigt, Perücken und Zweithaar direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Für Sie bedeutet das: Sie müssen nicht in Vorkasse gehen und sich auch nicht um den bürokratischen Aufwand kümmern. Wir übernehmen die Abrechnung Ihrer Perücke mit der Krankenkasse zuverlässig für Sie.

Alles, was wir dafür benötigen, ist Ihr Rezept für die Perücke sowie Ihre Zustimmung, um den Rest kümmern wir uns.

  1. Schritt 01

    Kennenlernen

    Wir begrüßen Sie in unserem Zweithaarstudio, um Sie in Privatsphäre und Ruhe kennenzulernen.

    Termin 1
  2. Schritt 02

    Beratung und Ausmessen

    Wir beraten Sie zu Material und Pflege und messen Ihren Kopf aus, um maximalen Komfort zu gewährleisten. Außerdem schauen wir uns Modelle und Farben an, die zu Ihren Wünschen passen.

    Termin 1
  3. Schritt 03

    Bestellung

    Nach Ihren Wünschen bestellen wir Ihnen eine individuelle Auswahl an Perücken. Innerhalb von 2 bis 3 Werktagen trifft Ihre Auswahl bei uns ein.

    dazwischen
  4. Schritt 04

    Anprobe

    Wir nehmen uns Zeit, gemeinsam Ihre bestellten Perücken anzuprobieren. In ruhiger und diskreter Atmosphäre schauen wir zusammen, welche Form, Farbe und Frisur sich für Sie am natürlichsten anfühlt.

    Termin 2
  5. Schritt 05

    Anpassung und Mitnahme

    Ihr ausgewähltes Zweithaar wird individuell angepasst, damit es perfekt sitzt und sich harmonisch in Ihr Erscheinungsbild einfügt. Nach der Anpassung können Sie es direkt mit nach Hause nehmen.

    Termin 2

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Perücke?

Bei Haarausfall durch eine Chemotherapie oder andere medizinische Ursachen beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten für eine Perücke. Voraussetzung ist ein ärztliches Rezept von Ihrem Hausarzt, Ihrer Dermatologin oder Ihrem Onkologen.

Wie hoch der Anteil ist, hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Wir sehen uns Ihre Kasse beim ersten Termin gemeinsam an und sagen Ihnen vorher, womit Sie rechnen müssen.

Die Abrechnung übernehmen wir für Sie. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen und sich nicht um den Papierkram kümmern.

Eigene Seite

Wer stellt mir das Rezept für die Perücke aus?

Das Rezept bekommen Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. In der Regel stellt es die Onkologie aus, die Ihre Behandlung plant. Auch eine Hautarztpraxis oder Ihre Hausarztpraxis kann das übernehmen.

Fragen Sie am besten schon beim nächsten Termin danach, auch wenn Ihr Haar noch da ist. Dann haben Sie Vorlauf.

Wenn Sie unsicher sind, ob das Rezept richtig ausgefüllt ist, bringen Sie es einfach mit. Wir sehen es uns an, bevor etwas bestellt wird.

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Was muss auf dem Rezept stehen?

Vier Angaben gehören auf das Rezept: die Diagnose mit dem passenden Code, die Bezeichnung Perücke oder Haarersatz, das Ausstellungsdatum und Stempel plus Unterschrift der Praxis.

Fehlt einer dieser Punkte, kann Ihre Kasse den Antrag nicht bearbeiten. Am häufigsten fehlt die Diagnose.

Bringen Sie das Rezept zum ersten Termin mit. Wir prüfen es vor Ort und sagen Ihnen genau, was die Praxis gegebenenfalls nachtragen muss.

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Wie läuft die Abrechnung mit der Krankenkasse ab?

Sie bringen das Rezept mit. Wir erstellen den Kostenvoranschlag und reichen ihn zusammen mit dem Rezept bei Ihrer Kasse ein.

Sobald die Zusage vorliegt, bestellen wir Ihre Perücke. Wir sind ein zertifiziertes Studio und rechnen direkt mit den gesetzlichen Kassen ab. Sie treten nicht in Vorleistung.

Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung und, falls Sie ein Modell darüber gewählt haben, die vorher vereinbarten Mehrkosten.

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Was mache ich, wenn die Krankenkasse ablehnt?

Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen.

Häufig liegt es an einer fehlenden oder zu knappen Begründung auf dem Rezept. Wir sehen uns den Bescheid mit Ihnen an und sagen Ihnen, was die Praxis ergänzen sollte.

Kostenlose Unterstützung beim Widerspruch gibt es außerdem bei der Verbraucherzentrale und bei Sozialverbänden wie VdK und SoVD.

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Frau mit weißem kurzem Haar blickt von hinten aufs Meer

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Fragen zu Krankenkasse und Rezept beantworten wir am Telefon.

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